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Der Bundesrat will die Umsetzung des Veloweggesetzes VWG mit namentlich zwei Instrumenten überprüfen: Einerseits mit einer regelmässigen Umfrage bei den Kantonen, andererseits mit der Erfassung der geplanten und realisierten Velowege auf dem Geoportal des Bundes. Als Teil des Monitorings sieht der Bundesrat zudem die regelmässig stattfindenden Treffen der kantonalen und kommunalen Velo-Fachstellen, wo ein fachlicher Austausch zum Veloweggesetz stattfinden wird. Im weiteren erwähnt er die vom Bund zur Verfügung gestellten Praxis- und Vollzugshilfen, die auf der Website www.langsamverkehr.ch abrufbar sind.

Diese Informationen hat der Bundesrat im November 2024 als Antwort auf die Interpellation der Cycla-Präsidentin und Ständerätin Marianne Maret publiziert.

Mit einer im September 2024 eingereichten Interpellation will Cycla-Präsidentin Marianne Maret vom Bundesrat Auskunft über die Umsetzung des Veloweggesetzes (VWG). Das VWG trat am 1.1.2023 in Kraft und verpflichtet im Wesentlichen die Kantone, bis Ende 2042 Velowegnetze zu planen und zu realisieren. Hierzu enthält das Gesetz Qualitätsanforderungen. Vor diesem Hintergrund stellt die Interpellantin folgende Fragen: 

1.    Wie plant der Bundesrat die kantonale Umsetzung des Veloweggesetzes zu überprüfen? Welche relevanten Aspekte der Umsetzung werden bei dieser Überprüfung berücksichtigt, und wie wird sichergestellt, dass diese Aspekte umfassend geprüft werden?

2.    Wie gedenkt der Bund, die Kantone und Gemeinden zu begleiten?

3.    Was hat der Bund bereits unternommen, um auf die Kantone oder die zuständige kantonale Direktorenkonferenz bezüglich der Umsetzung des VWG zuzugehen?

4.    Wie gedenkt der Bundesrat, die Resultate dieser Überprüfung zu dokumentieren und öffentlich zu machen?

Link zur Interpellation in Curia Vista (französisch)

Basierend auf einem Postulat des ehemaligen Nationalrates und Cycla-Vorstandsmitglieds Rocco Cattaneo (FDP, TI) hat der Bundesrat am 10.4.2024 einen Bericht publiziert. Er stellt darin fest, dass Velobahnen im Interesse des Bundes seien, da sie zur Entlastung des Strassennetzes und vor allem in Spitzenzeiten zu einem besseren Verkehrsfluss beitragen könnten. Für ein Velo-Nationalstrassen-Netz bestände allerdings keine Notwendigkeit, denn ein solches müsste vom Bund geplant, erstellt und unterhalten werden. Dies sei gemäss Veloweggesetz jedoch Aufgabe der Kantone und Gemeinden. Unter anderem habe der Bund geprüft, ob bei der 5. Generation der Agglomerationsprogramme eine verstärkte Förderung von Velobahnen erfolgen könnte. Für einen höheren Beitragssatz von spezifischen Massnahmenkategorien fehle aber derzeit die gesetzliche Grundlage. Um die Kantone und Gemeinden bei der Realisierung zu unterstützen, erarbeitet der Bund derzeit eine entsprechende Vollzugshilfe. Auch die Planung von Velobahnen entlang von Schienen und Nationalstrassen werde zusammen mit den Kantonen geprüft.

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